NIS-2 Richtlinie: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit betrifft mehr Unternehmen als gedacht. So machen Sie Ihre IT-Security NIS-2-konform.

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) ist seit Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich. Während NIS-1 nur wenige kritische Infrastrukturen betraf, gilt NIS-2 nun für Tausende von Unternehmen in Deutschland.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in folgenden Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Lebensmittel und mehr. Auch Zulieferer kritischer Unternehmen können indirekt betroffen sein.

Was fordert NIS-2?

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Bußgelder sind empfindlich: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen. Für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Umsatzes.

Mit HBS IT GmbH NIS-2-konform werden

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: Gap-Analyse, Risikobeurteilung, Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie Dokumentation. Sprechen Sie uns an – wir machen Ihr Unternehmen fit für NIS-2.