Kameraüberwachung schützt Ihr Unternehmen – aber nur wenn sie rechtlich einwandfrei ist. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Einerseits schützt sie vor Einbruch, Vandalismus und Diebstahl – andererseits greift sie in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein. Die DSGVO stellt klare Anforderungen.
Videoüberwachung ist nach § 4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: legitimes Interesse (Schutz von Personen und Eigentum), Verhältnismäßigkeit, Transparenz gegenüber Betroffenen.
Moderne IP-Kamerasysteme wie Hikvision oder Axis ermöglichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sichere Zugangskontrolle und Protokollierung aller Zugriffe. Wir legen großen Wert auf Systeme, die „Privacy by Design" unterstützen.
Wir planen Ihr Kamerasystem rechtssicher, installieren professionell und erstellen alle DSGVO-Dokumente. Auf Wunsch verbinden wir die Videoüberwachung mit Ihrem Zugangskontrollsystem für maximale Sicherheit.